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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für den Kongress für Familienunternehmen der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH (Stand: 01.12.2012).

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung Kongress für Familienunternehmen, die von der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH (UWH oder Veranstalter) angeboten wird.

(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können online oder schriftlich per Brief an die Adresse des Kongresses für Familienunternehmen erfolgen. Die Anmeldung zu der ausgewählten Veranstaltung ist verbindlich zu den angegebenen Konditionen. Der/die Angemeldete erklärt weiterhin, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat.

(2) Die UWH bestätigt dem/der Angemeldeten per E-Mail oder auf anderem Wege den Eingang der Anmeldung.

(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der/die Angemeldete vorbehaltlich der Reglung in § 3 eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.

§ 3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zur endgültigen Bestätigung der Teilnahme am Kongress für Familienunternehmen wird eine Anmeldebestätigung zugesendet. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer eine entsprechende Benachrichtigung. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der/Die Teilnehmer/in hat das angegebene Veranstaltungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Veranstaltung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(2) Kosten für Teilnehmerunterlagen sind mit dem Veranstaltungsentgelt abgegolten. Die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die UWH nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.

§ 5 Rücktritt und Kündigung

Sofern im Veranstaltungsangebot keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende Bedingungen: Der/Die Teilnehmer/in kann von dem Vertrag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, wenn die Rücktrittserklärung der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH spätestens an diesem Tag zugeht. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung liegt, werden 50% der Teilnehmergebühren erstattet. Teilnehmende, deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet und eine Rückerstattung der Teilnehmergebühren ist ausgeschlossen.

§ 6 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen (z.B. im Falle einer Pandemie), kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (z.B. Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen, sowie die gewählten Programmpunkte, in begründeten Fällen (zu geringe Anmeldezahl, Ausfalle der Referierenden, etc.), anzupassen.

Der/Die Teilnehmende ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes berechtigt.

§ 7 Überlassene Unterlagen

Von der UWH im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung der UWH weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

§ 8 Gewährleistung

Für erteilten Rat, vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.

§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht.

(2) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.

§ 10 Ausschluss von der Teilnahme

Die UWH ist berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe § 4), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der UWH nach §§ 4 und §§ 5. der Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

§ 11 Angaben des/der Angemeldeten / Datenschutz

(1) Die UWH weist darauf hin, dass zur Anmeldung korrekte Adressdaten angeben werden müssen. Die UWH behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

(2) Angemeldete werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der UWH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.

(3) Der/die Angemeldete erklärt damit sein Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung des/der Angemeldeten gespeichert bleiben und er/sie hierfür von der UWH Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Der/Die Angemeldete kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.

§12 Datenschutzerklärung

Für externe Links zu fremden Inhalten kann die UW/H trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch andere Anbieter ist die UW/H nicht verantwortlich. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich  des Besuchs auf der Homepage des Kongresses für Familienunternehmen ist der UWH ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

(1) Sicherheitshinweis

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E – Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. Dies gilt nicht für die Anmeldung. Insofern gilt ausschließlich § 3.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der UWH im Rahmen der Fort- und Weiterbildungam Kongress für Familienunternehmen  angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.